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Sie kennen Ihr Warum? Wir kennen Ihr nächstes Wohin!

Finden Sie Ihren nächsten Job mit aventa! Wir vermitteln kaufmännisches Personal in Teil- und Vollzeit in und um Berlin. Dabei agieren wir als Jobmakler – um bald auch Ihr Arbeitgeber zu werden. Ob Berufseinsteiger:in, Umsteiger:in, Wiedereinsteiger:in Aufsteiger:in oder Ausprobierer:in – mit aventa erreichen Sie:

Ihr nächstes Karriereziel

Wunschgemäße Flexibilität

Reale Chancen

Initiativbewerbung

Die beste Zeit für Ihre Initiativ­bewerbung ist jetzt

Sie haben keine passende Jobausschreibung gefunden? Dann bewerben Sie sich initiativ! Bequem und einfach per Online-Formular. Lassen Sie uns wissen, was Sie auszeichnet, was Sie suchen, Sie sich wünschen und halten Sie Ihren Lebenslauf sowie Ihre Zeugnisse parat. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei aventa sind eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C2. Bewerben Sie sich mit einem Klick! Eine absolut kluge Entscheidung, um die Aussicht auf Ihren nächsten (Traum)Job zu verbessern.

So funktioniert unsere Zusammenarbeit

Wie auch immer Sie als Nächstes arbeiten wollen – wir ermöglichen es. Alles, was Sie mitbringen müssen, sind eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und ein Sprachniveau Deutsch C2. Um den Rest kümmern wir uns. Willkommen bei Team aventa!

In der Zusammenarbeit setzen wir auf Zuverlässigkeit, Fairness, Vertrauen und Ihre Aufgeschlossenheit. Sie dürfen uns beim Wort nehmen: Wir gehen mit der Zeit, eröffnen Chancen für gute Arbeit und verwandeln diese in persönliche Erfolgsgeschichten. Sie profitieren dabei von unserer geballten Erfahrung, unserem Netzwerk mit besten Kontakten zu Unternehmen aller Art und unserem Anspruch, Arbeit und Leben zusammen zu denken.

Ob Einsteiger:in, Aufsteiger:in, Umsteiger:in, Wiedereinsteiger:in, Ausprobierer:in oder Chancennutzer:in – wir vermitteln qualifizierte Jobs in drei Modellen: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und zertifizierte Arbeitsvermittlung. 

Arbeitnehmer­überlassung

Sie wollen sich beruflich verändern oder etwas Neues ausprobieren? Dann ist dieses Modell das Richtige für Sie. Mit der Arbeitnehmerüberlassung finden wir einen Job in einem in Berlin ansässigen Unternehmen für Sie und schließen erst im Erfolgsfall einen Arbeitsvertrag miteinander ab. Ideal für alle, die Flexibilität brauchen! Mit dieser Variante können Sie verschiedene Branchen, Unternehmen sowie Abteilungen kennenlernen, ohne sich gleich langfristig verpflichten zu müssen. Ob studienbegleitend, Teilzeit- oder Vollzeit – dieses Modell ist reich an Perspektiven und funktioniert für Einsteigende, Umsteigende, Wiedereinsteigende, Ausprobierende und Chancennutzende.

Personalvermittlung

Einmal bewerben, um die Chancen zu multiplizieren! Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns Ihren nächsten Job suchen. Als Personalvermittler mit insgesamt jahrzehntelanger Berufserfahrung in der Vermittlung von kaufmännischen Berufen haben wir beste Beziehungen zu kleinen, großen, traditionellen, innovativen und namhaften Unternehmen sowie Start-ups. Unser Know-how stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie senden uns einmalig Ihre Bewerbung und wir vermitteln Ihnen den nächsten Arbeitsvertrag. Einfach und unkompliziert. Karrieremanagement für Aufsteiger eben.

Zertifizierte Arbeitsvermittlung

Für Wiedereinsteigende und Chancennutzende! Heutzutage ist es nicht immer für alle Menschen gleichermaßen schnell möglich, beruflich wieder Fuß zu fassen. Doch kein Problem! Wir kennen uns aus. Auf der Basis eines Vermittlungsgutscheins vermitteln wir Sie in den passenden Job im kaufmännischen Bereich. Durch unsere langjährige Kenntnis des Berliner Arbeitsmarktes, jede Menge Berufserfahrung und Persönlichkeit bringen wir alles für Sie zusammen, damit es im nächsten Schritt passt. Wie gewohnt.

    Sichern Sie sich 500 € Finderlohn!

    Unsere Arbeitsmodelle sind aktuell nichts für Sie, aber Sie kennen jemanden, der oder die gut zu uns passt? Dann verbinden Sie uns mit dieser Person! Für jeden zukünftigen Mitarbeitenden, den Sie empfehlen und der mindestens 8 Wochen von uns eingesetzt wird, erhalten Sie eine Prämie von 500 €!

    Fragen rund um unsere Arbeitsmodelle? Wir ANTWORTEN.

    Natürlich gilt es, vor einer möglichen Zusammenarbeit wichtige Fragen zu den Themen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit zu besprechen. Hier antworten wir bereits auf die gängigsten. Sollten Sie darüber hinaus etwas Konkretes zu unserer Arbeitsweise wissen wollen, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info@aventa-berlin.de.

    • Kann ich mir aussuchen, wo ich arbeite?
    • Selbstverständlich. Denn bevor wir Sie überhaupt in einem Unternehmen vorstellen, klären wir die Details mit Ihnen und holen uns Ihr Einverständnis.

    • Was passiert mit meinen Daten?
    • Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Stellensuche und geben diese nur mit Ihrer Einwilligung an die in Frage kommenden Unternehmen weiter. Die Dauer der Speicherung Ihrer Daten bestimmen Sie selbst. Eine Löschung können Sie jederzeit beantragen. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Was beinhaltet mein Tarifvertrag?
    • Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde ein umfangreiches Tarifwerk ausgehandelt, das die Arbeitsbedingungen für die Zeitarbeitnehmenden regelt, die von IGZ-Mitgliedsunternehmen (so auch aventa) beschäftigt werden.

    • Wie sind Über­stunden geregelt?
    • Alle Überstunden sind durch den geltenden IGZ/DGB-Tarifvertrag geregelt.

    • Welche Kündigungs­frist habe ich?
    • Alle Kündigungsfristen sind durch den geltenden IGZ/DGB-Tarifvertrag geregelt.

    • Warum ist mein Vertag befristet?
    • Basis hierfür ist das Teilzeitbefristungsgesetz TzBfG. Demnach ist es möglich, Arbeitsverträge zeitlich befristet abzuschließen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag insgesamt drei Mal direkt aufeinanderfolgend befristet werden.

    • Was ist Zeitarbeit?
    • Zeitarbeit (oder Arbeitnehmerüberlassung) liegt vor, wenn Arbeitnehmende von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher / Kundenunternehmen) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Alle arbeits- und sozialrechtlichen Rechte und Pflichten übernimmt der Arbeitgeber. Die Bezeichnung bezieht sich nicht auf den Zeitraum, in dem der oder die Arbeitnehmende einen regulären festen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher hat, sondern auf die Zeit, die er oder sie beim Kundenunternehmen (Entleiher) eingesetzt wird. Die individuellen Arbeitsbedürfnisse der Arbeitnehmenden können wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch berücksichtigt werden.

    • Bin ich im Modell Arbeit­nehmer­über­lassung als Arbeit­nehmender fest angestellt und wer ist mein Arbeitgeber?
    • Ja, Sie sind fest bei aventa angestellt und werden für die Dauer Ihrer Einsätze in dem jeweiligen Kundenunternehmen eingesetzt.

    • Bin ich als Arbeit­nehmender in Zeitarbeit sozial­versichert?
    • Ja. Über Ihren Arbeitgeber werden alle Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Auch Themen wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc. werden laut gesetzlichen Bestimmungen wie in jeder anderen Festanstellung behandelt.

    • Kann ich als Studierender nur für begrenzte Zeit (z. B. Semester­ferien) in der Zeitarbeit arbeiten?
    • Selbstverständlich. Immer mehr Studierende nutzen Zeitarbeit, um zur Finanzierung ihres Studiums beizutragen und gleichzeitig wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Erwähnen Sie unbedingt bei Ihrem Kennenlerngespräch, dass nur für begrenze Dauer tätig werden wollen und beachten Sie die Hinzuverdienstgrenzen.

    • Was beinhaltet das Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz?
    • Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 7. August 1972 regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmenden. Es diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmenden und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Das AÜG stellt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unter einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt, d. h. der oder die Verleihende bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

    • Was besagt die Akkredi­tierungs- und Zulassungs­verordnung Arbeits­förderung (AZAV)?
    • Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Tragenden und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund § 184 SGB III. Sie besagt unter anderem, dass nur entsprechende zertifizierte Stellen (Bildungsträger und Personalvermittler) mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein arbeiten dürfen.

    • Welche Voraus­setzungen brauche ich für einen Vermittlungs­gutschein (Zertifi­zierte Arbeits­vermittlung)?
    • Um mit Hilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) beruflich wieder Fuß fassen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Fragen Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) bzw. eines zertifizierten Personalvermittlers! Wird Ihnen dieser erteilt, können Sie unsere Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen.
      • Die vom zertifizierten Personalvermittler vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig.
      • Der von Ihnen gewählte zertifizierte Personalvermittler ist als sogenannter „Maßnahmeträger“ durch eine fachkundige Stelle zertifiziert.

      Die Erteilung eines Vermittlungsgutscheines erfolgt durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter und ist eine sogenannte Ermessensleistung.

    • Was bedeutet Equal Pay?
    • Unter Equal payment verstehen wir den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmenden in einer Höhe, wie auch der bzw. die vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeitende im Kundenbetrieb entlohnt wird. Im Grundsatz sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmenden nach Equal Payment und Equal Treatment vor, die nur durch Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeit abgewandt werden kann.

    • Was ist ein Gleit­zeit­konto bzw. ein Arbeits­konto mit Plus- und Minus­stunden?
    • Auf Ihr Arbeitszeitkonto fließen die erarbeiteten Stunden, die über die vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit hinausgehen.

    Informative Downloads für Jobsuchende

    Folgend finden Sie interessante, wissenswerte und für unsere Zusammenarbeit relevante Unterlagen. Jetzt downloaden!

    Trägerzulassung Zertifizierte Arbeitsvermittlung (AZAV)

    PDF (723 KB)

    IGZ Tarif­broschüre
    ab 1o/2022

    PDF (732 KB)

    Darum aventa

    Hier erfahren Sie, warum aventa eine gute Wahl für Ihren nächsten Job ist!

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